Betreuungsverein Limburg-Weilburge.V.
Das machen wir:
Als gemeinnütziger Verein übernimmt der Betreuungsverein (§14 BTOG) gesetzliche Betreuungen für Menschen (§1814 BGB), die durch körperliche und / oder geistige Gebrechen, bzw. psychische Erkrankungen oder ähnliches nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.
Wir gewinnen, beraten und unterstützen ehrenamtliche Betreuer:innen im Rahmen von Einzelberatungen sowie Gruppenschulungen.
Wir betreuen...
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Menschen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Konfession und Vermögen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können
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nach Anordnung der Betreuung durch das Betreuungsgericht
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nur dort, wo die gesetzliche Betreuung unbedingt erforderlich ist und, wo es keine Alternativen zu einer Betreuung gibt
Wir bieten...
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fachlich versierte, professionell ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter:innen / Betreuer:innen
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gesetzliche Betreuung für umfangreiche Betreuungen, die nicht von ehrenamtlichen Betreuer:innen übernommen werden können.
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Achtung des Wohls und der Wünsche der Betreuten
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Verknüpfung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuungen
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Information zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen
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Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuer:innen
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Informationen zu den Themen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
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Den Abschluss von Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuer:innen über der Begleitung und Unterstützung während der Betreuungsführung