Sie möchten Ihre Verhütung selbstbestimmt planen, stehen aber vor finanziellen Herausforderungen?
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und die Kosten für Verhütungsmittel schwer zu tragen sind, können Sie bei uns Mittel aus den „Verhütungsmittelfonds“ beantragen.
Die Fonds werden von den jeweiligen Landkreisen finanziert und unterscheiden sich darum in den Antragsvoraussetzungen. Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen in Ihrem Landkreis finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Einen Rechtsanspruch auf die finanziellen Mittel gibt es nicht.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Frauen und Männer mit Wohnsitz im Lahn-Dill-Kreis, die:
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älter sind als 22 Jahre und
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über ein geringes Einkommen verfügen oder
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ALG-II-Leistungen, Leistungen nach dem AsylbLG oder Grundsicherung beziehen oder
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als Auszubildende oder Student:innen ein geringes Einkommen haben
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns und bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
- Kostenvoranschlag (bei med. Eingriffen)
- Personalausweis / Aufenthaltsdokument
- Aktuelle Einkommensnachweise / Leistungsbescheide
- Nachweis über Ihre Unterkunftskosten
Antragsberechtigt sind Frauen und Männer mit Wohnsitz im Landkreis Limburg-Weilburg, die:
- älter sind als 22 Jahre und
- Grundsicherung nach dem SGB II oder Kap. 4 SGB XII oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kap. 3 SGB XII oder
- Leistungen nach dem AsylbLG beziehen
Here you can find information in various languages.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Cathrin Reinermann
Michelle Kleineberg
Sabine Gombert-Lang
Bereichsleitung Beratungsdienste und Suchthilfe Dillenburg
Sabine Ungeheuer
