Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Weg zu finden:
- Zeitnah, anonym und vertraulich
- Zeit und Raum für ein ergebnisoffenes Gespräch
- Raum für Gedanken, Gefühle und Zweifel
- Ausstellung des Beratungsnachweises gem. §219 StGB
- Beratung und Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch
Wir beraten Sie gerne
Persönlich, telefonisch, online oder per E-Mail.
Info:
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können selbst entscheiden, ob dies in der elektronischen Patientenakte (ePA) erscheint. Sofern die Daten in der ePA gespeichert werden, ist diese Information über das Einlesen der Karte jahrelang sichtbar. Daten aus der ePA werden nach 10 Jahren nicht gelöscht.
Ärzt:innen, die einen Abbruch durchführen, müssen Patientinnen darauf hinweisen, dass die Entscheidung zur Speicherung der Daten in der ePA bei ihnen liegt.
Die Praxis muss die Information dokumentieren, jedoch nur in der praxisinternen Akte.
Cathrin Reinermann
Michelle Kleineberg
Sabine Ungeheuer
Daniela Ewerth
Bereichsleitung Beratungsdienste Limburg-Weilburg
